Für alle Menschen, die nicht mehr gut zu Fuss sind und sich im Alltag deswegen unsicher fühlen, ist er im wahrsten Sinne des Wortes eine unentbehrliche Stütze: der Rollator. Und obschon die smarte Gehhilfe aus dem Leben unzähliger Schweizerinnen und Schweizer nicht mehr wegzudenken ist, wird dessen Anschaffung nicht von der obligatorischen Schweizer-Krankenversicherung abgedeckt.
Das ist aber kein Grund, um gleich das Handtuch zu werfen, wie Sie gleich sehen werden. Denn obschon keine gesetzliche Leistungspflicht vorgesehen ist, übernehmen Krankenkassen unter gewissen Voraussetzungen dennoch einen Kostenbeitrag: nämlich dann, wenn im Rahmen der Zusatzversicherung einer Person die sogenannten «Hilfsmittel» abgedeckt werden. Dies ist zum Beispiel bei SWICA COMPLETA TOP, OPTIMA oder SUPPLEMENTA der Fall, was uns gleich als Praxisbeispiel dienen soll: In diesem Fall besteht ein Jahreslimit von CHF 200, die für sämtliche Hilfsmittel gelten, welche über diese Zusatzversicherung entschädigt werden. Damit die Kosten vom Krankenversicherer zurückgefordert werden können, ist eine ärztliche Verordnung notwendig, was in der Praxis meist unkompliziert vonstattengeht.
Übrigens: Personen, die im IV-Alter sind und längerfristig auf eine Gehhilfe wie eben einen Rollator angewiesen sind, können sich bei der Invalidenversicherung für eine Kostenübernahme melden.
Zahlt auch meine Zusatzversicherung?
Sie sind unsicher, ob sich auch Ihre Krankenversicherung bei den Anschaffungskosten Ihres Rollators beteiligt? Dann fragen Sie kurz bei Ihrem Zusatzversicherer an.
Ihre Versicherung ist dabei? Perfekt, denn unsere Segler Rollatoren sind Krankenkassen-anerkannt.
Sie können nach dem Kauf einfach den Beleg bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Wird ein Rollator von der Krankenkasse übernommen?
Abholung auf Voranmeldung:
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